Irrtümer aufklären: Der maßgebliche Maßstab ist nicht die Motorleistung.
In der industriellen Produktion gehen viele Unternehmen irrtümlich davon aus, dass Kompressoren bereits dann als Sondermaschinen gelten, wenn ihre Motorleistung einen bestimmten Wert erreicht. Tatsächlich gilt gemäß den geltenden Vorschriften zur Sicherheitsaufsicht über Sondermaschinen,Das Kompressorgehäuse sowie der zugehörige Antriebsmotor fallen nicht in den Geltungsbereich der Regelungen für Sondermaschinen.. Was tatsächlich in das Management spezieller Anlagen einbezogen werden muss, sind die mit dem Kompressor zusammen eingesetztenGasspeicherbehälter(Es handelt sich um eine Sonderausrüstung der Druckbehälterklasse.) Daher besteht zwischen den Festlegungskriterien und der „Leistung“ des Kompressors kein unmittelbarer gesetzlicher Zusammenhang.
Gesetzliche Definitionskriterien für Druckbehälter
Als Druckbehälter entscheidet über die Einbeziehung eines Gasspeichers in den Geltungsbereich der Aufsicht für Sonderanlagen, ob er sämtliche der folgenden drei zentralen Voraussetzungen erfüllt:
- Druckbedingungen: Höchster Betriebsdruck größer oder gleich 0.1MPa (Überdruck).
- Raum- und Abmessungsbedingungen: Volumen größer oder gleich 0.03m³ (d. h. 30 Liter), und der Innendurchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt versteht man darunter die größte geometrische Abmessung der inneren Begrenzung des Querschnitts) beträgt mindestens 150mm.
- MedienbedingungenDas zu befördernde Medium besteht aus Gasen, verflüssigten Gasen sowie Flüssigkeiten, deren höchste Betriebstemperatur gleich oder höher als der normale Siedepunkt ist.
Nur wenn die Parameter des zugehörigen Druckluftbehälters sämtliche oben genannten Anforderungen erfüllen, handelt es sich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen um eine Sondermaschine, die gemäß den einschlägigen Vorschriften streng zu verwalten ist. Liegen das Bemessungsvolumen oder der Bemessungsdruck des Druckluftbehälters unter den genannten Mindestgrenzen, so handelt es sich um einen einfachen Druckbehälter oder einen Behälter mit Atmosphärendruck, für den keine Zulassung als Sondermaschine erforderlich ist.
Kernanforderungen des unternehmerischen Compliance-Managements
Für Gasspeicherbehälter, die als Sonderanlagen eingestuft sind, hat das Unternehmen bei deren Betrieb und Verwaltung folgende Compliance-Anforderungen zu erfüllen:
- Registrierung der NutzungVor der Inbetriebnahme oder innerhalb von dreißig Tagen nach deren Inbetriebnahme ist bei der für die Sicherheitsaufsicht über Sondermaschinen zuständigen Behörde eine Nutzungsregistrierung vorzunehmen und eine Nutzungsregistrierungsbescheinigung zu beantragen.
- Regelmäßige InspektionDer Antrag auf eine regelmäßige Inspektion ist spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des letzten Prüfberichts bei einer für Sonderanlagen zuständigen Prüfstelle zu stellen; Anlagen, die keiner regelmäßigen Inspektion unterzogen wurden oder deren Inspektion nicht bestanden hat, dürfen nicht weiterbetrieben werden.
- PersonalkompetenzSicherheitsfachkräfte und Bedienpersonale für Sondermaschinen und -anlagen müssen gemäß den einschlägigen staatlichen Vorschriften die entsprechenden Qualifikationen erwerben, bevor sie die jeweiligen Tätigkeiten ausüben dürfen.
- Archivverwaltung: Es ist ein vollständiges technisches Sicherheitsdossier für Sondermaschinen zu erstellen, das die Konstruktionsunterlagen, das Qualitätszertifikat des Produkts, die Anweisungen zur Installation sowie zur Nutzung, Wartung und Instandhaltung sowie die Berichte über die regelmäßigen Inspektionen umfasst.
Die genaue Kenntnis der Definitionskriterien für Sondermaschinen ist die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen eine sichere Produktion und eine rechtskonforme Betriebsführung gewährleisten können. Unternehmen sollten die tatsächlichen Betriebsparameter der zugehörigen Druckbehälter regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass das Anlagenmanagement den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht.
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