Air Compressor
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Ab welcher Leistung eines Druckluftkompressors fällt er in den Geltungsbereich der Spezialgeräte?

Klärung des Begriffs: Abgrenzung zwischen Druckluftkompressoren und Spezialanlagen

In der industriellen Produktion gehen viele fälschlicherweise davon aus, dass Kompressoren als Ganzes zu den Sonderanlagen zählen. Tatsächlich…Der Kompressorkörper selbst gehört nicht zu den Spezialanlagen.Tatsächlich unterliegen im Rahmen der Aufsicht über Sonderanlagen (Druckbehälter) nur jene Komponenten, die in Druckluftkompressorsystemen zur Speicherung von Druckluft dienen, …Gasspeichersowie für die Verbindung verwendeteDruckleitung.

Kapazitäts- und Parameterstandards für die Regulierung von Druckgasbehältern als Sonderanlagen

Gemäß der geltenden „Sicherheitstechnischen Aufsichtsverordnung für ortsfeste Druckbehälter“ sowie weiteren einschlägigen sicherheitstechnischen Vorschriften gilt ein Gasbehälter erst dann als „Druckbehälter“ im Sinne der Spezialgeräte und unterliegt einer strengen behördlichen Überwachung, wenn er gleichzeitig die folgenden drei Bedingungen erfüllt:

  • Arbeitsdruck: Der maximale Betriebsdruck beträgt mindestens 0. 1MPa (Überdruck).
  • Volumenstandard: Volumen größer oder gleich0,03 Kubikmeter (also 30 Liter)und der Innendurchmesser (bei nicht kreisförmigem Querschnitt die größte geometrische Abmessung der inneren Begrenzung des Querschnitts) beträgt mindestens 150 mm.
  • Arbeitsmedium: Das geförderte Medium ist ein Gas, ein verflüssigtes Gas sowie eine Flüssigkeit, deren maximale Betriebstemperatur gleich oder höher als der Normalsiedepunkt ist (bei Druckluftbehältern gilt das geförderte Medium als komprimierte Luft und erfüllt diese Voraussetzung).

Daher lautet die zentrale Antwort auf die Frage, ab welcher Kapazität ein Gerät als Sondermaschine gilt:Wenn das Volumen des Gasbehälters größer oder gleich 30 Litern ist (0.03m³), und wenn der Druck 0,1 MPa oder mehr beträgt, das also in den Geltungsbereich der Aufsicht über Sonderanlagen fällt.

Vereinfachte Verwaltungsbestimmungen für einfache Druckbehälter

In der praktischen Anwendung gehören die bei vielen kleinen und mittleren Druckluftkompressoren eingesetzten Druckbehälter zu den „einfachen Druckbehältern“. Obwohl diese Behälter konstruktiv weiterhin unter die Kategorie der Sonderanlagen fallen, kommen ihnen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bestimmte Vereinfachungen zugute:

  • Während der vorgesehenen Nutzungsdauer ist in der Regel keine Registrierung für die Nutzung von Sonderanlagen erforderlich.
  • Eine regelmäßige gesetzliche Prüfung ist nicht erforderlich; die Nutzungseinrichtung hat jedoch selbst für die tägliche Wartung und die regelmäßigen Inspektionen zu sorgen.
  • Nach Erreichen der vorgesehenen Nutzungsdauer ist das Gerät zu entsorgen; soll es weiterhin verwendet werden, ist eine Prüfung und Bewertung durch eine fachkundige Stelle sowie die Erfüllung der entsprechenden Formalitäten erforderlich.

Es ist zu beachten, dass das Volumen einfacher Druckbehälter in der Regel auf 1000 Liter begrenzt ist (1m³) innerhalb dieser Grenzen liegen; zudem unterliegen Arbeitsdruck und Temperatur strengen Obergrenzen. Reguläre ortsfeste Druckbehälter, die diese Grenzen überschreiten, müssen unbedingt dem System der Betriebsregistrierung sowie der regelmäßigen Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften unterliegen.

Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Nutzung und zur Sicherheit von Unternehmen

Um die Produktionssicherheit zu gewährleisten und den staatlichen Aufsichtsanforderungen zu entsprechen, sollten Unternehmen bei der Beschaffung und dem Einsatz von Druckluftkompressoren sowie Druckluftbehältern folgende Punkte beachten:

  • QualifikationsprüfungBei der Beschaffung von Druckgasbehältern ist unbedingt sicherzustellen, dass der Hersteller über die entsprechenden Zulassungen zur Herstellung spezieller Anlagen verfügt und dass dem Gerät ein Produktprüfzeugnis, ein Qualitätsnachweis sowie ein Überwachungs‑ und Prüfzeugnis beigefügt sind.
  • Prüfung der SicherheitsvorrichtungenDie Sicherheitsventile und Manometer an Druckbehältern gehören zu den verpflichtend zu überprüfenden Messgeräten und Sicherheitseinrichtungen; sie sind regelmäßig von einer zugelassenen Stelle zur Überprüfung einzureichen, um ihre Empfindlichkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen.
  • PersonaltrainingPersonen, die mit dem Betrieb von Groß- oder Hochdruckbehältern betraut sind, haben gemäß den Vorschriften eine entsprechende Sicherheitsschulung zu absolvieren und über die erforderlichen Fähigkeiten zur Durchführung von Notfallmaßnahmen zu verfügen.
  • Tägliche Inspektion: Anlegen eines Geräteverzeichnisses; regelmäßige Überprüfung des Behälters auf Verformungen, Korrosion, Leckagen und andere Auffälligkeiten sowie entsprechende Dokumentation.

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