Der herkömmliche Kompressor selbst gehört nicht zu den Gefahrgütern; jedoch ist zu beachten, dass der Druckluftbehälter als Druckbehälter unter Aufsicht steht und dass Schmierstoffe oder eingebaute Lithiumbatterien ggf. die Anforderungen des Gefahrgutverkehrs auslösen können. Dieser Beitrag erläutert detailliert…
Klassifizierung von Gefahrstoffen
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