Die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer von Druckluftbehältern
Gemäß der „Vorschrift über die sicherheitstechnische Aufsicht für ortsfeste Druckbehälter“ (TSG 21) beträgt die bestimmungsmäßige Nutzungsdauer von Gas‑Speicherbehältern, die als Druckbehälter der Kategorie II oder III eingestuft sind, in der Regel 10 bis 20 Jahre. Diese Nutzungsdauer wird vom Hersteller in den Konstruktionsunterlagen eindeutig festgelegt und auf dem Typenschild sowie in den Auslieferungsunterlagen vermerkt.
Anforderungen der TSG 21 an die regelmäßige Inspektion
Nach der Inbetriebnahme sind die Druckbehälter gemäß TSG 21 den vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfzyklen streng zu unterwerfen: Die Erstprüfung darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten; anschließend ist – abhängig von der Sicherheitslage, den Medieneigenschaften und den Betriebsbedingungen – alle drei bis sechs Jahre eine umfassende Inspektion durchzuführen. Behälter, die nicht fristgerecht geprüft werden oder deren Prüfung negativ ausfällt, dürfen nicht weiter betrieben werden.
Die entscheidenden Faktoren, die die tatsächliche Lebenserwartung beeinflussen
- Korrosivität des Arbeitsmediums (z. B. ölhaltig, wasserhaltig, schwefelhaltige Gase)
- Häufige An- und Abschaltvorgänge sowie Schwankungsbreite des Drucks
- Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit sowie Rostschutzmaßnahmen
- Sind Überdruck, Übertemperatur oder ungewöhnliche Vibrationen aufgetreten?
Voraussetzungen für die Verlängerung der sicheren Nutzung
Behälter zur Gasspeicherung, die das vorgeschriebene Nutzungsalter überschritten haben, dürfen nur dann weiterbetrieben werden, wenn sie von einer zertifizierten Fachstelle einer Sicherheitsbewertung und einer Eignungsprüfung unterzogen sowie ein neuer Prüfzyklus festgelegt wurde. Jede Verlängerung der Betriebsdauer setzt zwingend die Bestätigung durch eine regelmäßige Inspektion voraus; eine eigenmächtige Verlängerung der Nutzungsdauer ist unzulässig.