Ob ein Druckluftspeicher als Sonderanlage gilt, hängt von seinem Betriebsdruck, seinem Volumen sowie der Art des Mediums ab. Gemäß TSG 21 fällt er dann unter die Aufsicht für Druckbehälter und unterliegt den gesetzlichen Pflichten wie Registrierung und Prüfung,…
TSG 21
Die Außerbetriebnahme von Druckluftkompressor‑Druckbehältern hat gemäß der Norm TSG 21 zu erfolgen; maßgebliche Fälle umfassen die Überschreitung der zulässigen Betriebsdauer, ein nicht bestandenes Prüfverfahren sowie das Vorliegen nicht reparierbarer Mängel. Die regelmäßige Inspektion bildet die entscheidende Grundlage für…
Die mobile Druckluftkompressor‑Anlage als Ganzes gilt nicht als Sonderanlage; ihr zugehöriger Druckluftbehälter jedoch stellt, sofern sein Volumen ≥ 25 l und sein Betriebsdruck ≥ 0,1 MPa beträgt, einen unter TSG 21 definierten Druckbehälter dar und unterliegt den einschlägigen…
Gemäß der Norm TSG 21 beträgt die vorgesehene Nutzungsdauer von Druckluftbehältern für Kompressoren in der Regel 10 bis 20 Jahre; die tatsächliche sichere Betriebsdauer ist zudem an die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu koppeln. Die Erstprüfung darf drei…
Neueste Kommentare