Die Außerbetriebnahme von Druckluftkompressor‑Druckbehältern hat gemäß der Norm TSG 21 zu erfolgen; maßgebliche Fälle umfassen die Überschreitung der zulässigen Betriebsdauer, ein nicht bestandenes Prüfverfahren sowie das Vorliegen nicht reparierbarer Mängel. Die regelmäßige Inspektion bildet die entscheidende Grundlage für…
Außerdienststellungsrichtlinien für Gasbehälter
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